Rechtsprechung
KG, 06.10.2004 - 15 W 96/04 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zulässigkeit der Stützung einer Ablehnung eines Richters; Notwendigkeit der Parteilichkeit des Richters; Folgen eines Nachkommens eines Verlegungsantrages des Prozessbevollmächtigten durch Bestimmung eines neuen Termins ohne eine erbetene vorherige Abstimmung; ...
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 227 Abs. 4 Satz 3; ZPO § 47
Ablehnungsgesuch gegen einen Richter - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Berlin, 07.09.2004 - 13 O 144/04
- KG, 06.10.2004 - 15 W 96/04
Wird zitiert von ... (7) Neu Zitiert selbst (6)
- OLG Köln, 29.01.1999 - 8 W 1/99
Bei der Zurückweisung eines Ablehnungsgesuchs durch den abgelehnten Richter …
Auszug aus KG, 06.10.2004 - 15 W 96/04
Für den Fall der Verweigerung einer beantragten Terminsverlegung ist anerkannt, dass nur dann ein Grund vorliegt, der geeignet ist, Misstrauen gegen die Unparteilichkeit des Richters zu rechtfertigen, wenn die Gründe für den Verlegungsantrag erheblich sind und mit der Verweigerung eine augenfällige Ungleichbehandlung der Prozessparteien zum Ausdruck kommt (OLG Köln, MDR 2003, 170; NJW-RR 2000, 591, 592; OLG Zweibrücken MDR 1999, 113; OLG Schleswig NJW 1994, 1227). - OLG Schleswig, 02.09.1993 - 16 W 193/93
Richter ; Befangenheit ; Besorgnis der Befangenheit; Objektive Gründe; …
Auszug aus KG, 06.10.2004 - 15 W 96/04
Für den Fall der Verweigerung einer beantragten Terminsverlegung ist anerkannt, dass nur dann ein Grund vorliegt, der geeignet ist, Misstrauen gegen die Unparteilichkeit des Richters zu rechtfertigen, wenn die Gründe für den Verlegungsantrag erheblich sind und mit der Verweigerung eine augenfällige Ungleichbehandlung der Prozessparteien zum Ausdruck kommt (OLG Köln, MDR 2003, 170; NJW-RR 2000, 591, 592; OLG Zweibrücken MDR 1999, 113; OLG Schleswig NJW 1994, 1227). - OLG Köln, 08.11.2002 - 11 W 73/02
Besorgnis der Befangenheit des Richters wegen Ablehnung einer Terminsverlegung
Auszug aus KG, 06.10.2004 - 15 W 96/04
Für den Fall der Verweigerung einer beantragten Terminsverlegung ist anerkannt, dass nur dann ein Grund vorliegt, der geeignet ist, Misstrauen gegen die Unparteilichkeit des Richters zu rechtfertigen, wenn die Gründe für den Verlegungsantrag erheblich sind und mit der Verweigerung eine augenfällige Ungleichbehandlung der Prozessparteien zum Ausdruck kommt (OLG Köln, MDR 2003, 170; NJW-RR 2000, 591, 592; OLG Zweibrücken MDR 1999, 113; OLG Schleswig NJW 1994, 1227).
- VerfGH Sachsen, 17.09.1998 - 56-IV-97
Ablehnung der Richter wegen Besorgnis der Befangenheit; Verletzung des Rechts auf …
Auszug aus KG, 06.10.2004 - 15 W 96/04
Dies folgt daraus, dass an eine Selbstentscheidung des abgelehnten Richters erhöhte Begründungsanforderungen zu stellen sind (siehe dazu SächsVerfGH NJW-RR 1999, 287, 288; LG Frankfurt NJW-RR 2000, 1088, 1090). - OLG Zweibrücken, 15.10.1998 - 3 W 225/98
Voraussetzungen der Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit; …
Auszug aus KG, 06.10.2004 - 15 W 96/04
Für den Fall der Verweigerung einer beantragten Terminsverlegung ist anerkannt, dass nur dann ein Grund vorliegt, der geeignet ist, Misstrauen gegen die Unparteilichkeit des Richters zu rechtfertigen, wenn die Gründe für den Verlegungsantrag erheblich sind und mit der Verweigerung eine augenfällige Ungleichbehandlung der Prozessparteien zum Ausdruck kommt (OLG Köln, MDR 2003, 170; NJW-RR 2000, 591, 592; OLG Zweibrücken MDR 1999, 113; OLG Schleswig NJW 1994, 1227). - LG Frankfurt/Main, 01.07.1998 - 16 T 44/98
Auszug aus KG, 06.10.2004 - 15 W 96/04
Dies folgt daraus, dass an eine Selbstentscheidung des abgelehnten Richters erhöhte Begründungsanforderungen zu stellen sind (siehe dazu SächsVerfGH NJW-RR 1999, 287, 288; LG Frankfurt NJW-RR 2000, 1088, 1090).
- OLG Köln, 30.12.2008 - 2 W 127/08
Ablehnung wegen der Besorgnis der Befangenheit; Konfliktvertretung
Das Ablehnungsverfahren ist dagegen weder dazu bestimmt noch geeignet, die Rechtsauffassung oder das Verfahren des Richters zur Überprüfung anderer, mit der Entscheidung über das Ablehnungsgesuch befaßter Richter oder des Rechtsmittelgerichts zu stellen; es ist kein Instrument zur Fehler- oder Verfahrenskontrolle (vgl. BGH NJW 2002, 2396; BAG NJW 1993, 879; KG MDR 1999, 253; KG KG-Report 2005, 140 f.; OLG Brandenburg, Beschluß vom 6. März 2007 - 1 W 3/07 -, juris; OLG Frankfurt, NJW 2004, 621; OLG Saarbrücken, OLG-Report 2003, 363 [363]; Thomas/Putzo/ Hüßtege, a.a.O., § 42, Rdn. 15; Zöller/Vollkommer, a.a.O., § 42, Rdn. 26 mit weit. - OLG Köln, 19.11.2008 - 2 W 114/08
Unzulässigkeit der Ablehnung eines Richters wegen Prozessverschleppung; Pflichten …
Das Ablehnungsverfahren ist dagegen weder dazu bestimmt noch geeignet, die Rechtsauffassung oder das Verfahren des Richters zur Überprüfung anderer, mit der Entscheidung über das Ablehnungsgesuch befaßter Richter oder des Rechtsmittelsgerichts zu stellen; es ist kein Instrument zur Fehler- oder Verfahrenskontrolle (vgl. BGH NJW 2002, 2396; BAG NJW 1993, 879; KG MDR 1999.253; KG KG-Report 2005, 140 f.; OLG Brandenburg, Beschluß vom 6. März 2007 - 1 W 3/07 - hier zitiert nach juris; OLG Frankfurt, NJW 2004, 621; OLG Saarbrücken, OLG-Report 2003, 362 [363]; Thomas/Putzo/Hüßtege, a.a.O., § 42, Rdn. 15; Zöller/Vollkommer, a.a.O., § 42, Rdn. 26 mit weit. - OLG Köln, 18.12.2007 - 2 W 101/07
Richterablehnung bei flapsiger Bemerkung zur Erfolgsaussicht im Instanzenzug
Das Ablehnungsverfahren ist dagegen weder dazu bestimmt noch geeignet, die Rechtsauffassung des Richters zur Überprüfung anderer, mit der Entscheidung über das Ablehnungsgesuch befaßter Richter oder der Rechtsmittelinstanz zu stellen (…vgl. KG a.a.O.; KG KGR 2005, 140 f.; OLG Brandenburg, Beschluß vom 6. März 2007 - 1 W 3/07 -, hier zitiert nach juris;… Thomas/Putzo/Hüßtege, a.a.O., § 42, Rdn. 15;… Zöller/Vollkommer, a.a.O., § 42, Rdn. 26 mit. weit. Nachw.).
- KG, 07.07.2006 - 15 W 43/06
Richterablehnung: Befangenheitsbesorgnis wegen Zurückweisung eines …
Nach herrschender Meinung und ständiger Rechtsprechung des erkennenden Senats kann die Zurückweisung eines Terminsverlegungsantrags ein Befangenheitsersuchen nach § 42 Abs. 2 ZPO nur dann rechtfertigen, wenn die Gründe für den Verlegungsantrag erheblich im Sinne von § 227 Abs. 1 Satz 1 ZPO sind und darüber hinaus mit der Ablehnung des Antrags eine augenfällige Ungleichbehandlung der Prozessparteien zum Ausdruck kommt (vgl. KG, MDR 2005, 708; KGR Berlin 2005, 140; OLG Brandenburg, NJW-RR 1999, 1291 [1292]; OLG Köln, MDR 2003, 170; OLGR 2004, 404 [405]; NJW-RR 2000, 591 [592]; OLG Zweibrücken MDR 1999, 113; OLG Schleswig, NJW 1994, 1227;… Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 64. Aufl., § 42 Rdnr. 50;… Müko/Feiber, ZPO, 2. Aufl., § 42 Rdnr. 29 f.;… Musielak/Heinrich, ZPO, 4. Aufl., § 42 Rdnr. 10). - KG, 06.10.2004 - 15 W 98/04
Richterablehnung: Zurückweisung eines Terminverlegungsantrags
Dies folgt daraus, dass an eine Selbstentscheidung des abgelehnten Richters erhöhte Begründungsanforderungen zu stellen sind (siehe dazu SächsVerfGH NJW-RR 1999, 287, 288; LG Frankfurt NJW-RR 2000, 1088, 1090; Senat, Beschluss vom 6. Oktober 2004 - 15 W 96/04). - OLG Brandenburg, 30.01.2013 - 1 W 31/12
Richterablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit auf Grund wiederholter …
Das Ablehnungsverfahren ist dagegen weder dazu bestimmt noch geeignet, die Rechtsauffassung des Richters zur Überprüfung anderer, mit der Entscheidung über das Ablehnungsgesuch befasster Richter oder der Rechtsmittelinstanz zu stellen (KG, KGR 2005, 140 f; OLG Brandenburg, Beschluss vom 6. März 2007 - 1 W 3/07;… Zöller-Vollkommer, a. a. O., § 42, Rdnr. 26, m. w. N.). - OLG Brandenburg, 27.10.2011 - 13 U 79/09
Richterablehnung - Ablehnungsgesuch wegen des prozessleitenden Verhaltens eines …
Das Ablehnungsverfahren ist dagegen weder dazu bestimmt noch geeignet, die Rechtsauffassung des Richters zur Überprüfung anderer, mit der Entscheidung über das Ablehnungsgesuch befasster Richter oder der Rechtsmittelinstanz zu stellen (KG, KGR 2005, 140 f; OLG Brandenburg, Beschluss vom 6. März 2007 - 1 W 3/07 - hier zitiert nach Juris;… Zöller-Vollkommer, a.a.O., § 42, Rn. 26, m.w.N.).